comverso - Das clevere Versicherungsportal
Tippgeberprovision VersicherungVERSICHERUNGEN ABSCHLIESSEN,
75% DER PROVISION BEZIEHEN

 



FAQ Comverso

FAQ - Oft gestellte Fragen


Wer kann Tippgeber werden?

Wirklich jeder! Wenn Sie jemanden kennen, der eine Versicherung abschließen möchte, können Sie Tippgeber werden. Sie können auch Familienmitglieder und sogar sich selbst empfehlen. Unser Tippgebermodell eignet sich aber nicht nur für Privatpersonen, sondern auch für

  • Versicherungsvertreter, die einen Kunden verlieren könnten, weil Sie ihm nicht das beste Produkt anbieten können,
  • Vermittler, die bei Ihrer Agentur schlechte Konditionen bekommen oder sonstige Gründe haben, Ihre Anträge über uns abzuwickeln,
  • Honorarberater, weil Sie Ihrem Kunden einen Provisionstarif anbieten möchten,
  • Steuerberater, Rechtsanwälte oder sonstige Berater, die Ihren Kunden helfen möchten.

Wir garantieren kompletten Kundenschutz und volle Diskretion für Kunden und Tippgeber. Des Weiteren betrachten wir jeden Tippgeber als Privatperson.

Welche Versicherungsarten bietet Comverso an?

Aktuell bieten wir private Krankenvollversicherungen, Krankenzusatzversicherungen, Gesetzliche Krankenversicherungen, sofort beginnende Rentenversicherungen, Privathaftpflichtversicherungen, Unfallversicherungen, Gebäudeversicherung, KFZ-Versicherung, Rechtsschutzversicherungen und Hausratversicherungen Online an. Für den Abschluss anderer Versicherungen kontaktieren Sie uns bitte.

Welche Versicherungsgesellschaften vertritt die Comverso GmbH?

Fast alle. Wir vermitteln fast alle in Deutschland zum Maklervertrieb zugelassenen Versicherungen und decken mit unserem Angebot den Großteil des Marktes ab. Sollten wir eine Gesellschaft oder einen speziellen Tarif nicht anbieten können, finden wir eine Lösung.

Wer sind die Vertragspartner der Versicherung?

Der Versicherungsvertrag wird zwischen Versicherungsnehmer und Versicherungsgesellschaft geschlossen. Wir sind lediglich Vermittler. Der Kunde bekommt natürlich die gleichen Versicherungsleistungen zu gleichen Beiträgen, die er direkt bei einem Abschluß über eine Versicherung, einen Vertreter oder Mehrfachagenten bekommen würde.

Welche Vereinbarung gibt es zwischen Tippgeber und der Comverso GmbH?

Wir schließen mit Ihnen eine Tippgebervereinbarung und belohnen Sie mit 75% der Provision für die Kundenempfehlung. Diese Vereinbarung können Sie hier durchlesen.

Übernehmen Sie trotz des Provisionsanteils von 25% alle Makleraufgaben?

Ja, wir übernehmen die vollen Makleraufgaben angefangen von der persönlichen Beratung bis hin zur Schadenassistenz. Zusätzlich stellen wir auf unserer Website ausführliche Informationen und professionelle Online-Vergleichsrechner zur Verfügung. Im Anschluß an den Versicherungsvergleich, können alle VVG-Konformen Dokumente direkt online im PDF-Format anfordert werden. Wir unterstützen unsere Kunden auch über den Vertragsabschluß hinaus und das trotz der abgebenden Provision von 75% an den Tippgeber. So bieten wir unseren Kunden und Interessenten selbstverständlich eine ausführliche Beratung, eine Risikoerfassung und -bewertung, die Vertragsbetreuung sowie eine Schadensassistenz.

Wie erhalte ich meine Provision?

Nach Vertragsabschluß und Auszahlung durch die Versicherung an uns, überweisen wir Ihnen Ihren Anteil auf ein von Ihnen angegebenes Konto. Die Ihnen zustehende Provision sowie der Stand der Auszahlungen können Sie als registrierter Tippgeber in Ihrem persönlichen Bereich nachverfolgen. Da auch wir der allgemeinen Stornohaftung unterliegen, zahlen wir Ihnen die Provision entsprechend der Stornohaftungsbedingungen der jeweiligen Versicherungsgesellschaft aus.

Wie versteuere ich meine Provision?

Die Provisionseinnahmen müssen Sie in Ihrer Jahressteuererklärung als Einkünfte mit angeben und entsprechend versteuern. Grundsätzlich gibt es aber auch Freibeträge für Tippgeberprämien. Eine individuelle Auskunft erhalten Sie beim Steuerberater oder dem zuständigen Finanzamt.

Ist das Comverso GmbH Portal seriös?

Ja, wir sind eine seriöse deutsche Kapitalgesellschaft mit Sitz in Köln. Wir erfüllen vollständig die Kriterien des Gesetzes zur Neuordnung der VersVermV (VersicherungsVermittlerVerordnung) und besitzen folglich die notwendige Qualifikation, Sachkunde, Zuverlässigkeit und auch geordnete finanzielle Verhältnisse. Selten hören wir auch, daß durch die Auszahlung von 75% unserer Versicherungsprämie an einen Tippgeber ein unseriöser Eindruck entsteht. Wir aber denken, daß durch die Einsparung der Kosten für Akquise, Marketing und Neukundengewinnung ein Viertel der Versicherungspräme als Anteil für uns ausreichend ist und die Zuführung von Kunden entsprechend honoriert werden soll.

Wie hoch ist die Provision?

Sie erhalten 75% der Provision. Die Höhe der Provision und der Stornohaftungszeiten sind je nach Versicherung unterschiedlich und können in Ihrem persönlichen Bereich eingesehen werden.

Wie ist die Vorgehensweise?

Nach der Registrierung auf unserer Website als Tippgeber können Sie in Ihrem persönlichen Bereich Kunden empfehlen. Der empfohlene Kunde wird daraufhin via E-Mail über die Empfehlung und unsere Website informiert. Der Kunde muß jetzt nur noch den Vertrag abschließen. Bis auf die private Krankenversicherung und die Krankenzusatzversicherung kann der Vertragsabschluß direkt online im Anschluß an den Versicherungsvergleich durchgeführt werden.

Bei der privaten Krankenversicherung und der Krankenzusatzversicherung kann der Kunde online einen Versicherungsvergleich durchführen und sich ein VVG-Konformes Angebot seines ausgewählten Tarifes erstellen lassen. Alle Unterlagen werden ihm dann bequem im PDF-Formular per E-Mail zugesandt. Der Vertrag muß dann nur noch ausgedruckt, vervollständigt und unterschrieben werden, bevor er ans uns zurück gesendet wird. Wir prüfen dann noch einmal die Unterlagen und leiten den Vertrag an die Versicherung weiter. Nach Annahme des Kunden durch die Versicherung, zahlen wir Ihnen 75% unserer Abschlußprovision gemäß den Tippgeberbedingungen aus.

Werden meine Daten vertraulich behandelt?

Datenschutz ist für uns äußerst wichtig. Für die komplette Übermittlung aller personenbezogenen Daten zwischen Ihnen und unserer Website verwenden wir das SSL-Protokoll. Sie erkennen die verschlüsselte Übertragung am Präfix https vor der Adresse in der Adresszeile Ihres Browsers und je nach Browser an einer entsprechend farbigen Hervorhebung oder dem Symbol eines Vorhängeschlosses. Damit ist die Übertragung der personenbezogenen Daten bei unseren Formularen genauso vor dem unberechtigten mithören von Dritten geschützt wie bei Ihrem Onlinebanking oder jedem seriösen Onlineshop.

Wenn Ihre Daten dann bei uns sind, bleiben sie auch bei uns. Der von Ihnen vermittelte abschlusswillige Interessent bekommt direkt und nur von uns alle notwendigen Unterlagen zum Abschluss der Versicherung. Wenn er sie unterschreibt, reichen wir sie zur Policierung bei der Versicherung ein. Die Daten von Ihnen als Tippgeber werden nicht an die Versicherungsgesellschaft weiter gegeben sondern verbleiben bei uns. Das einzige, was wir dann damit machen, ist Ihnen Ihre Tippgeber-Provision auszuzahlen. Eine weitere Verarbeitung oder Weitergabe der Daten findet nicht statt. Sie werden auch keinen wöchentlichen E-Mail-Newsletter von uns bekommen.

Schlussendlich folgt die Löschung aller personenbezogenen Daten – und zwar sobald der Gesetzgeber es uns erlaubt. Dokumente, die im Zusammenhang mit unserer Geschäftsbeziehung und vor allem zu Zahlungen an Sie stehen, müssen wir zehn Jahre lang aufbewahren. Das ist die gesetzliche Aufbewahrungsfrist.

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Schreiben Sie uns und wir beantworten gerne Ihre Fragen.